Mit der E-Auto-Förderung 2026 unterstützt der Bund private Neuwagenkäufer gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Ziel der Förderung ist es, den Wechsel zu Elektroautos und elektrifizierten Antrieben finanziell zu erleichtern und so den Ausbau nachhaltiger Mobilität in Deutschland voranzubringen.
Gefördert werden nicht alle Neuwagen, sondern ausschließlich bestimmte Elektroautos und Plug-in-Hybride. Für ausgewählte Modelle ist eine staatliche Kaufprämie von bis zu 6.000 € möglich. Die Förderung ist einkommensabhängig, an technische Voraussetzungen geknüpft und setzt eine Neuzulassung ab dem 01.01.2026 voraus.
Das Wichtigste zur E-Auto Förderung 2026 auf einen Blick
- Förderfähige Fahrzeuge: Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Elektroantrieb (BEV), Elektroantrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
- Nicht förderfähig: klassische Benzin- und Dieselfahrzeuge sowie gewerbliche Käufe
- Förderfähige Mazda Modelle (Stand 02/2026):
- Mazda CX-60 PHEV*
- Mazda CX-80 PHEV*
- Mazda6e
- Mazda CX-6e
- Neuzulassung: ab 01.01.2026 erforderlich
- Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Rückwirkende Förderung: ja – entscheidend ist das Datum der Neuzulassung
- Förderhöhe: bis zu 6.000 €
- Einkommensgrenze: max. 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- Gültig für: Kauf und Leasing durch Privatpersonen
- Antrag: wird vom Käufer selbst online über das Förderportal des Bundes gestellt
*ausgenommen Modelljahr 2026
Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich förderfähig?
Zum Start der Förderung sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 förderfähig, sofern sie über einen elektrifizierten Antrieb verfügen.
Konkret gefördert werden:
- Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender (REEV)
- Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
Für Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb gilt: Sie werden nur dann gefördert, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen, etwa in Bezug auf elektrische Reichweite und Emissionswerte. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb künftig in die Förderung aufgenommen werden, wird derzeit noch geprüft, so das Bundesumweltministerium.
Zentrale Voraussetzung: Einkommensgrenze von 80.000 €
Die E-Auto-Förderung richtet sich gezielt an private Haushalte mit mittleren Einkommen. Förderfähig sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € pro Jahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Bei Paaren zählt das gemeinsame Haushaltseinkommen. Liegt das Einkommen über 80.000 €, besteht kein Anspruch auf die Förderung, auch wenn das Fahrzeug technisch förderfähig ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die konkrete Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
- Art des elektrifizierten Antriebs
- Höhe des Haushaltseinkommens
- Familiäre Situation, z. B. Kinder im Haushalt
In der höchsten Förderstufe sind bis zu 6.000 € staatliche Kaufprämie möglich. Die genaue Höhe wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Diese Mazda-Modelle sind förderfähig
Aus unserem Mazda-Sortiment sind aktuell folgende Modelle für die E-Auto-Förderung 2026 vorgesehen:
- Mazda CX-60 PHEV (außer Modelljahr 2026)
- Mazda CX-80 PHEV (außer Modelljahr 2026)
- Mazda6e
- Mazda CX-6e
Wer kann die E-Auto Förderung beantragen?
Ein Anspruch besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Privatperson als Käufer oder Leasingnehmer (gewerbliche Käufer und Unternehmen sind von diesem Förderprogramm nicht erfasst)
- Förderfähiges Fahrzeug der Klasse M1 mit elektrischem Antrieb
- Erstzulassung in Deutschland ab dem 01.01.2026
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 80.000 €
- Einhaltung der Mindesthaltedauer von 36 Monaten
So läuft der Antrag auf die E-Auto Förderung ab
Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, ist folgender Ablauf einzuhalten:
-
- Förderfähiges Modell kaufen oder leasen
- Neuzulassung ab dem 01.01.2026
- Online-Antrag ab voraussichtlich Mai 2026 stellen (Die Antragstellung erfolgt über ein zentrales Online-Portal des Bundes, das vom Bundesumweltministerium bereitgestellt wird.)
- Prüfung der Angaben und Unterlagen
- Auszahlung der Kaufprämie
Wichtig: Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist ausschließlich das Datum der Neuzulassung, nicht der Kauf- oder Bestellzeitpunkt.
Diese Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt
Welche Unterlagen konkret für die Antragstellung benötigt werden, ist noch nicht klar. Die Details werden in Kürze im Rahmen der Förderrichtlinie bekannt gegeben. Absehbar sind jedoch:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Die letzten zwei Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Beratung zur Mazda E-Auto Förderung nutzen
Die geplante E-Auto Förderung ist an Antriebsart, Einkommensgrenze und Zulassungsdatum gebunden. Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei Fragen zur Förderfähigkeit oder zum passenden Mazda Modell. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder sprechen Sie uns telefonisch an unter +49 (0) 363 270 1545.
FAQ zur E-Auto Förderung 2026
Gilt die E-Auto Förderung für alle Neuwagen?
Nein. Gefördert werden mit der E-Auto-Förderung ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Elektro-, REEV- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung für die E-Auto-Förderung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.
Gilt die E-Auto Förderung rückwirkend?
Ja. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung ab dem 01.01.2026.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Absehbar sind der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie die letzten zwei Steuerbescheide. Mehr Informationen folgen in Kürze.

